Informationen für alle Beschäftigten

Ab dem 17.12.2023 werden wir Teil der gemeinsamen internen Meldestelle des wvib e.V. (Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e.V.) gem. § 14 HinSchG sein.

Demnach können ab dem 17.12.2023 alle Beschäftigten mittels der dafür vorgesehenen Meldekanäle Hinweise über Fehlverhalten oder Missstände im Unternehmen an die gemeinsame interne Meldestelle des wvib e.V. senden. Als Beschäftigte zählen auch Azubis, Minijobber, Aushilfen, Leiharbeitnehmende, etc.

Dies sind die Meldekanäle, über welche Sie die Meldestelle erreichen können:

Brief

Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen
Baden e.V.
Stichwort: HINWEIS
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg. i. Br.

Sie haben auch die Möglichkeit über einen dieser Meldekanäle den Wunsch zu äußern, ein vertrauliches Vier-Augen-Gespräch mit dem die Meldestelle betreuenden Rechtsanwalt des wvib e.V. zu führen.

Weitere Informationen, die FAQs für hinweisgebende Personen sowie den Datenschutzhinweis finden Sie unter https://www.wvib.de/Pages/Hinweisgeberschutz.aspx.

Bitte beachten Sie, dass die Meldestelle nur Informationen zu Verstößen beachten kann, welche im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Sie sind nicht verpflichtet, der Meldestelle Ihren Namen oder andere personenbezogene Daten mitzuteilen. Wir möchten Sie jedoch dazu ermutigen, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, damit die Meldestelle sich bei Rückfragen zum Sachverhalt an Sie wenden kann. Ebenso werden Sie nur bei Angabe Ihrer Kontaktdaten eine Rückmeldung gem. § 17 II HinSchG erhalten können.

Die gemeinsame interne Meldestelle des wvib e.V. wird Ihre Daten stets streng vertraulich behandeln.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen dazu führen können, dass Sie sich gegenüber einer evtl. geschädigten Person schadensersatzpflichtig machen (vgl. § 38 HinSchG). Weiterhin kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.